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Während der Arbeitszeit einmal kurz bei Facebook vorbeischauen, bei Amazon etwas bestellen oder im Web dem Tagesgeschehen folgen: Wenn Angestellte ihre Arbeit gut erledigen, sollten solche Kleinigkeiten eigentlich kein Thema sein. Außerdem gibt es für die private Nutzung des Firmenrechners normalerweise klare Regeln, die in der Betriebsvereinbarung zu finden sind. Trotzdem kommt es immer wieder