Der Verlust eines geliebten Menschen kommt oftmals unerwartet und ist für die Hinterbliebenen traurig genug. Während wir uns dann in früheren Zeiten durch die Lebensbereiche der Verstorbenen mit Akten oder Bankschließfächern wühlen mussten, ist die Nachlassverwaltung in der heutigen Zeit durchaus komplexer – weil wir ja inzwischen einen Großteil unserer persönlichen Angelegenheiten digital regeln.
Denken Sie allein an die vielen Online-Konten, die Sie selbst nutzen: Online-Banking, E-Mail-Accounts, Energieversorgung, Social-Media-Accounts… da kommt bestimmt Einiges zusammen. Und es stellt sich zwangsläufig die Frage, wie Sie die vielen Zugangsdaten – auch für sich selbst – sicher in einem Passwortsafe wie dem Avira Password Manager aufbewahren und den digitalen Nachlass für die Hinterbliebenen etwas einfacher regeln können.
Was ist der digitale Nachlass?
Als „Online Heritage“ oder übersetzt „digitalen Nachlass“, bezeichnet man grob gesagt alle elektronischen Daten, die wir nach dem Tod auf Datenträgern und im Internet hinterlassen und die meist durch Passwörter geschützt sind. Dazu zählen beispielsweise Onlinekonten für die Finanzen, E-Mail-Postfächer, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Lizenzen, Chatverläufe, Medien, Kryptowährungen und andere.
Der digitale Nachlass ist ein vergleichsweise neuer Themenkomplex im Erbrecht und stellt für Gesetzgeber, Verbraucher und Hinterbliebene nach wie vor eine große Herausforderung dar.
Was zählt zum digitalen Nachlass?
Dass Ihr E-Mail-Postfach – vielleicht sogar bei unterschiedlichen Anbietern – Teil Ihres digitalen Nachlasses sind, wissen Sie bestimmt. Aber die wenigsten von uns werden wohl vor Augen haben, wie viele digitale Spuren wir zu Lebzeiten hinterlassen.
Online-Konten im digitalen Nachlass
Möglicherweise nutzen Sie Onlineshops (etwa Amazon, eBay), Dienste für Kryptowährungen (Bitcoin) oder andere Zahlungsdienste (PayPal, Google Pay), Streaming-Dienste (Netflix, Spotify) und/oder ein Google- beziehungsweise Apple-Konto.
Wenn dies der Fall ist, sollten Sie überlegen, wie beispielsweise mit möglichen Guthaben, Verträgen, Vertragsdaten, Daueraufträgen, Kündigungsbestimmungen sowie Nachrichtenverläufen und Transaktionslisten nach dem Tod umgegangen werden soll.
Online-Profile in den sozialen Netzwerken
Einige soziale Netzwerke, etwa Facebook, bieten inzwischen Funktionen an, mit denen Sie quasi Ihren digitalen Nachlassverwalter bestimmen können, der Ihr Profil nach dem Tod entsprechend der persönlichen Vereinbarungen behandelt.
Neben den Zugangsdaten geht es in diesem Bereich des digitalen Nachlasses darum zu regeln, was mit den Profilinformationen, Nachrichten oder den von Ihnen hochgeladenen Medien geschehen soll. Und das sollte natürlich für alle sozialen Netzwerke definiert werden, also auch – sofern vorhanden – für Twitter, Instagram, XING, LinkedIn, WhatsApp, Google, SnapChat, TikTok, Skype, YouTube, Dating-Seiten und andere.
Online-Dienste
In die Kategorie der digitalen Dienste fallen beispielsweise Cloud-Services, Arbeits-Plattformen (etwa Slack oder WordPress), Social-Media-Tools (hootsuite), Finanzsoftware (NetSuite), Crowdfunding-Plattformen (Patreon, Kickstarter) und YouTube-Kanäle.
Wenn Sie hier eigene Accounts besitzen, sollten einem Online-Nachlassverwalter neben den Zugangsdaten beispielsweise die genauen Vertragsdetails, Kündigungsbestimmungen, hochgeladene Medien, Nachrichtenverläufe, Transaktionslisten und geschäftliche Daten zur Verfügung stehen.
Online-Lizenzen
Sie sind passionierter Online-Gamer und haben etwa für Steam oder Origin eine Lizenz? Dann sollten Sie die Zugangsdaten ebenfalls an einem sicheren Ort für Ihren Online-Heritage-Verwalter aufbewahren – und festhalten, was beispielsweise mit den von Ihnen geschaffenen Gegenständen und Avataren aus Ihren Onlinespielen passieren soll.
Wenn Sie Software-Lizenzen (etwa Windows 365 oder Adobe Creative Suite) nutzen, gehören die Vertragsdetails, Kündigungsbestimmungen und auch mögliche Übertragungsregelungen ebenfalls zu Themen, die im digitalen Nachlass zu regeln sind.
Hardware
Zum digitalen Erbe gehört natürlich auch jede Art von Hardware, auf der Sie Medien, Dokumente, Projekte und anderes gespeichert haben, also PCs, Laptops, Smartphones, Tablets, (externe) Festplatten, USB-Sticks, E-Book-Reader, Videospielsysteme oder Wearables.
Gründe für die digitale Nachlassverwaltung
Sie wissen es angesichts der schon angesprochenen Aspekte längst: Gibt es keine Regelungen für den digitalen Nachlass, kann es für Ihre Erben durchaus kostspielig werden, weil Verträge, etwa mit Providern, Energieversorgern oder Kreditgebern, natürlich erst mal weiterlaufen. Und auch Lizenzen sowie Abonnements verlängern sich in vielen Fällen automatisch.
Haben Sie ein Online-Business, wird es noch wichtiger, den digitalen Nachlass zu regeln. Denn anstelle eines Ladengeschäfts oder Büros findet das Geschäft online über eine Webseite, einen Zahlungsdienst und einen Online-Konferenz-Anbieter statt – und läuft natürlich weiter.
Aber auch die privaten Spuren verstauben nicht mehr in Fotobänden, sondern liegen vielleicht in einer Cloud und/oder erfreuen Ihre Kontakte weiterhin in den sozialen Medien – dabei sollte doch die Online-Privatsphäre über den Tod hinaus einen besonderen Schutz haben.
Um diese Verträge und Verpflichtungen prüfen zu können, sind natürlich die Zugangsdaten zwingend erforderlich. Haben Sie diese nicht an einem sicheren Ort hinterlegt, scheitern viele Hinterbliebene schon am Versuch, das Handy oder den Laptop einzuschalten.
So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass
Beginnen wir mit dem Einfachsten. Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick über alle Ihre Online-Konten und Verträge. Bestimmt ist da der eine oder andere Account dabei, den Sie gar nicht nutzen? Unbenutzte und überflüssige Profile und Konten sollten Sie löschen – schon allein, um Ihre Online-Präsenz zu Lebzeiten effizient und Ihr digitales Erbe übersichtlich zu halten.
Zugangsdaten gehören an einen sicheren Ort
Für Sie selbst und auch für Ihre Angehörigen ist es enorm hilfreich, wenn Sie – selbstverständlich an einem sicheren Ort – eine Liste mit allen relevanten Zugangsdaten führen und diese auch regelmäßig aktualisieren. Aber es geht auch einfacher.
Wenn Sie einen Passwort-Safe wie Avira Passwort Manager verwenden, reicht es in den allermeisten Fällen sogar aus, das Master-Passwort für Ihren Online-Nachlassverwalter zu hinterlegen. Denn mit diesem Passwort-Manager können Sie selbst zu Lebzeiten Ihre Online-Konten gut überblicken – und haben zudem die Möglichkeit, starke und sicherere Passwörter zu generieren, die Ihren Schutz vor Cyber-Angriffen und damit auch Ihre Online-Privatsphäre verbessern können.
Es kann übrigens, je nach Online-Dienst, auch sinnvoll sein, eine Sicherheitsfrage zu hinterlegen, die nur Ihnen nahestehende Personen beantworten können.
Vollmachten erleichtern es Hinterbliebenen, Ihr digitales Erbe zu managen
Für alle Ihre Onlinekonten mit hochsensiblen Daten, etwa fürs Onlinebanking, für Bezahldienste oder Kryptowährungen sollten Sie über eine Vorsorgevollmacht nachdenken. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Erben auf direktem Weg an Ihr online gespeichertes Vermögen gelangen können.
Setzen Sie eine solche Vollmacht handschriftlich auf und versehen Sie sie unbedingt mit dem Erstellungsdatum sowie Ihrer Unterschrift. Fügen Sie hinzu, dass die Regelungen in Ihrer Vollmacht „über den Tod hinaus“ gelten sollen. Und wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, lassen Sie sie von einem Notar beglaubigen. Die von Ihnen in der Vollmacht genannte Vertrauensperson muss im Übrigen kein Erbe sein.
Ergänzen Sie Ihr Testament mit genauen Wünschen zum digitalen Nachlass
Gerade wenn Sie Kinder haben oder Ihnen sehr nahestehende Personen berücksichtigt werden sollen, ist ein Testament natürlich sehr wichtig. Allerdings vergessen viele von uns gern einmal, dass das digitale oder Online-Erbe neben den realen Vermögenswerten ein wichtiger Bestandteil dieses Testaments sein sollte. Und es ist letztlich Ihnen überlassen, ob Sie dieses erweiterte Testament an einem sicheren Ort aufbewahren und vom Notar beglaubigen lassen.
Prüfen Sie die Vertragsbestimmungen Ihrer Onlinekonten
Machen Sie sich vertraut mit den Bestimmungen der Anbieter Ihrer diversen Online-Dienste und -Konten und suchen Sie nach den entsprechenden Vertrags- und Kündigungsklauseln („Tod des Nutzers“). Wechseln Sie im Zweifel zu Anbietern, die flexiblere Kündigungsbestimmungen haben.
An wen geht der digitale Nachlass nach dem Tod?
Verträge über Nutzerkonten in sozialen Netzwerken fallen nach dem Tod des Nutzers grundsätzlich an seine Erben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2018 entschieden (Az.: III ZR 183/17). Bei Briefen und Tagebüchern sei das ganz üblich, betonte der Vorsitzende Richter. Es besteht kein Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln.
Mit diesem Urteil bekamen die Eltern eines toten Mädchens nach langem Rechtsstreit Zugang zum Facebook-Konto ihrer Tochter, den der US-Konzern bis dato verweigert hatte. Die Eltern erhofften sich von den privaten Chat-Nachrichten auf der Profilseite Aufschluss über die Todesumstände.
Dieses Urteil zur Regelung des digitalen Nachlasses gilt als richtungweisend nicht nur für Facebook, sondern auch für viele andere Onlinekonten.
Wie erlangt man als Erbe Zugriff auf die Online-Konten des Verstorbenen?
Sofern Sie als Erbe keinerlei Zugangsdaten finden, können Sie bestenfalls versuchen, über die verwendeten Browser an die zuletzt gespeicherten Passwörter zu gelangen, sofern die verstorbene Person die automatische Speicherung von Passwörtern akzeptiert hat. Das ist zwar mühsam, aber machbar.
- Im Firefox-Browser klicken Sie hierfür einfach oben rechts das Drei-Balken-Symbol an und wählen Sie im Kontextmenü „Passwörter“.
- Bei Google Chrome wählen Sie das Drei-Punkt-Symbol oben rechts, klicken dann auf „Einstellungen“ und im Menü links auf „Autofill“. Unter „Passwortmanager“ werden Ihnen die gespeicherten Zugangsdaten angezeigt.
- Verwenden Sie Microsoft Edge, wählen Sie ebenfalls das Drei-Punkte-Menü oben rechts und klicken auf „Einstellungen“. In der Menüleiste links klicken Sie dann auf „Profile“ und können die in diesem Browser gespeicherten Zugangsdaten sehen.
Ein Passwort-Safe wie Avira Passwort Manager macht es den Hinterbliebenen jedoch sehr viel einfacher, Ihren digitalen Nachlass zu sichten und zu regeln.
Die Sterbeurkunde ist zur Regelung des digitalen Nachlasses unabdingbar
Eine Sterbeurkunde wird von nahezu allen Online-Dienstleistern verlangt. Wenn Sie also das digitale Erbe regeln müssen, ist diese Urkunde unabdingbar. In der Regel erhalten Sie dieses wichtige Dokument in mehrfacher Ausführung vom Bestattungsunternehmen, das Sie beauftragen.
Bei der Abwicklung von Finanzdiensten wird ein Erbschein gefordert
Sobald es um Vermögenswerte geht, die an die Erben übertragen werden sollen, müssen Sie zusätzlich zur Sterbeurkunde einen Erbschein vorlegen können, mit dem Sie sich als begünstigte Person identifizieren können.
Diesen Erbschein können Sie beim Nachlassgericht beantragen. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt gemeldet war. Den Erbscheinsantrag kann aber auch ein Notar für Sie stellen.
Weil Banken und andere traditionelle Finanzinstitute oftmals keine automatisierten Prozesse etabliert haben, müssen Sie bei jedem Institut nachfragen, welche Dokumente erforderlich sind, um Zugang zum Konto eines Verstorbenen zu erhalten.
Online Heritage-Regeln für soziale Netzwerke
Bei vielen Online-Plattformen und in den sozialen Medien können Sie inzwischen selbst Vorkehrungen treffen und beispielsweise Nachlasskontakte hinterlegen.
- Facebook:
Hier entscheiden Sie selbst, was mit Ihrem Profil im Todesfall passieren soll. Das Konto kann nach dem Tod in einen Gedenkzustand versetzt, von anderen fortgeführt oder dauerhaft gelöscht werden. Sie selbst können festlegen, wer Zugriff auf Ihre Daten bekommen soll oder als Nachlasskontakt fungiert, um Ihr Profil im Gedenkzustand zu betreuen. Dafür benötigt ein Nachlasskontakt eine Sterbeurkunde, die dem Unternehmen (Meta) vorgelegt werden muss.
- Instagram:
Auch bei Instagram haben Hinterbliebene die Möglichkeit, das Konto entweder zu löschen oder es in den Gedenkzustand zu versetzen. Hierfür steht ein eigenes Formular zur Verfügung. Im Gedenkzustand erscheint das Konto dann nicht mehr öffentlich, wird also beispielsweise nicht mehr als „Für dich empfohlen“ angezeigt.
- WhatsApp, ebay, PayPal, Amazon:
Bei diesen Diensten gibt es bisher keine speziellen Möglichkeiten zur Vorsorgeregelung. Erben und/oder nahe Angehörige können sich allerdings direkt an die Anbieter wenden, um Zugang zum Konto des Verstorbenen zu erhalten. Und auch hier benötigen Sie einen amtlichen Nachweis über den Tod des Kontoinhabers, also eine Sterbeurkunde.
- Twitter:
Twitter erscheint da schon etwas komplizierter, denn hier wird neben einer Kopie der Sterbeurkunde ein Identitätsnachweis derjenigen Person verlangt, die die Löschung des Kontos beantragt. Einfacher wäre es da sicherlich, wenn Sie Ihrem Online-Nachlassverwalter die Zugangsdaten zur Verfügung stellen.
- Google:
Haben Sie ein Google-Konto, können Sie mithilfe des Kontoinaktivitäts-Managers selbst entscheiden, was mit ihren Daten im Todesfall geschehen soll, diese also entweder für ausgewählte Personen freigeben oder einrichten, dass sie gelöscht werden sollen.
- Apple:
Seit Dezember 2021 können Sie bei Apple Nachlasskontakte angeben, die im Todesfall auf Ihre Daten in der iCloud zugreifen können. Wie Sie die Funktion einrichten, erfahren Sie auf den Apple-Support-Seiten.
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